Bundeskanzler Sebastian Kurz, Tourismusministerin Elisabeth Köstinger, Gesundheitsminister Rudolf Anschober und WKO-Präsident Harald Mahrer haben die Gastronomie-Branche zur ersten Online-Wirtekonferenz eingeladen. Der direkte Kontakt mit der Branche ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Über 6.000 Personen haben an der Konferenz teilgenommen, über 2.000 Fragen wurden übermittelt.
Wir bemühen uns, so viele gestellte Fragen wie möglich in unserem „Q&A“-Bereich laufend zu beantworten.
Am 29. Mai dürfen Beherbergungsbetriebe wieder durchstarten. Um Fragen im Zuge der Vorbereitungsarbeiten zu klären, haben Bundeskanzler Sebastian Kurz, Tourismusministerin Elisabeth Köstinger, Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und WKÖ Präsident Harald Mahrer zu einer Online Tourismuskonferenz eingeladen. Gemeinsam mit Unternehmerinnen und Unternehmern wurden die Leitlinien für die Wiedereröffnung besprochen.
Mit Wiedereröffnung der heimischen Beherbergungsbetriebe am 29. Mai fiel auch der Startschuss von Corona-Tests für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Tourismus. Ziel der Bundesregierung und der Bundesländer ist es, Tourismusbetriebe bestmöglich beim Wiederhochfahren zu unterstützen und Österreich als sicheres Urlaubsland zu positionieren.
Dafür sind präventive, regelmäßige und flächendeckende Corona Testungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Gästekontakt vorgesehen. Für den stufenweisen Aufbau dieses großen Projekts wurden 5 Pilotregionen auswählt: Wachau (NÖ), Wilder Kaiser (Tirol), Montafon (Vbg), Spielberg (Stmk) und Wörtherseeregion (Ktn). Anfang Juli soll das Test-System in den Vollbetrieb gehen. Im Vollbetrieb sollen rund 65.000 Testungen wöchentlich durchgeführt werden. Im Fall von positiven Testungen werden die Gesundheitsbehörden unverzüglich informiert und die Daten in die dafür vorgesehenen staatlichen Datenbanken eingespielt.
Die Durchführung wird möglichst praktikabel und unkompliziert sein:
Gastronomie, Tourismus und Freizeitbranche brauchen weitere Unterstützung, um die Folgen der Corona-Krise gut zu überstehen. Um die Betriebe schnell und spürbar zu entlasten, senkt die Bundesregierung daher die Umsatzsteuer bei Speisen von 10 % auf 5 % und bei Getränken von 20 % auf 5 %.
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